Rehasport
Die Teilnahme an allen Reha-Angeboten erfolgt in der Regel auf ärztliche Verordnung. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Bitte sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt an.
Übersicht der Vorteile vom Rehasport bei uns:
- Kostenloser Service: Alles organisatorisch den Rehasport Anfallende und die Abrechnung ihrer Teilnahmen mit der Krankenkasse wird von uns als Anbieter übernommen
- Vieles läuft bei uns über den kurzen Dienstweg. Sie haben nur einen festen Ansprechpartner, der für sie und ihre Belange zuständig ist
- Wir haben uns bewusst dazu entschieden Ihnen mehr Zeit zu widmen. Aus diesem Grunde finden unsere Lungensport- und Orthopädiestunden nicht 45 min sondern in einer Zeitstunde statt. Eine Herzsporteinheit geht nicht 60 min sondern 90 min!
- Durch das gemeinsame Trainieren in der Gruppe lässt sich der „innere Schweinehund“ viel besser überwinden.
- Auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander ist nicht zu unterschätzen.
Unsere Ansprechperson für Sie:
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Ansprechpartner: Bernhard Röhrig
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Turnverein 1848 Bodenheim e.V. – Geschäftsstelle
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Laubenheimer Straße 16, 55294 Bodenheim
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roehrig@tv1848bodenheim.de
Unsere Zeiten/ Gruppen:
Herzsport
Lungensport
Gruppe 1)
Wann? Mittwochs: 10:30 – 11:30
Wo? Sport- und Kulturzentrum Bürgel
Gruppe 2) neu ab 05.09.24!!!
Wann? Donnerstags: 17:15 – 18:15 Uhr
Wo? Sport- und Kulturzentrum Bürgel
Orthopädischer Rehasport
Gruppe 1) – neu ab 03.09.24!!!
Wann? Dienstags: 09:30 – 10:30 Uhr
Wo? Sport- und Kulturzentrum Bürgel
Gruppe 2)
Wann? Mittwochs, 09:30 – 10:30 Uhr
Wo? Sport- und Kulturzentrum Bürgel
Teilnahme mit ärztlicher Verordnung
Gesetzlich Versicherte
Die Vorlage einer ärztlichen Verordnung und einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse berechtigt Sie zur Teilnahme an einer unserer Rehasportgruppen.
Mit Ablauf der Gültigkeit der Verordnung endet automatisch die Teilnahmeberechtigung. Eine weitere Teilnahme ist entweder in Form einer Folgeverordnung oder als Selbstzahler
(siehe unten) möglich.
Alle Kosten, die durch die vom verordneten Umfang abweichende Nutzung des Rehabilitationssports entstehen und nicht durch den Kostenträger abgedeckt sind, werden dem Teilnehmer durch den Verein in Rechnung gestellt.
Privatversicherte
Unser Anspruch auf Vergütung richtet sich gegen Sie und ist von Ihnen auch dann zu erfüllen, wenn im Einzelfall Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung ganz oder teilweise verweigern sollte. Daher ist es empfehlenswert die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.
Teilnahme ohne ärztliche Verordnung
Gesetzlich Versicherte
Als Vereinsmitglied können Sie auf Selbstzahlerbasis am Rehasport teilzunehmen oder für den Fall, dass keine Kostenübernahme (mehr) vonseiten der Krankenkasse vorliegt.
Dabei fällt ab 01.04.2024 ein monatlicher Zusatzbeitrag in folgender Höhe an:
- Rehasport (Orthopädie / Lungensport / Post-COVID): 10,00 €
- Herzsport: 15,00 €
Abrechnung und Teilnahmebestätigung
Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt der Verein. Abgerechnet können nur dokumentierte und durch eine Unterschrift bestätigte Übungsstunden mit dem gerade gültigen Vergütungssatz der jeweiligen Krankenkasse.